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Leistungen zur Grundversorgung sind einheitlich geregelt
In der Grundversorgung müssen sich Krankenversicherungen in der Schweiz an festgelegte Regelungen halten. Zu diesen zählt insbesondere der gesetzlich festgelegte Leistungsumfang. Durch diesen wird sichergestellt, dass jeder Versicherte mit Grundversorgung ein Mindestmass an medizinischer Versorgung erhält. Zu der zugesicherten Grundversorgung zählt zum Beispiel der Spitalaufenthalt bei stationären Behandlungen, ärztliche Behandlungen, die zum Beispiel bei einem Vertragsarzt vor Ort durchgeführt werden können, und ebenso die Kostenübernahme von Arzneimitteln, die vom Arzt verschrieben wurden. Selbst viele Impfungen, einige Methoden der alternativen Medizin und die Hauskrankenpflege, die vom Arzt verordnet wurde, zählt zum Leistungsumfang der Grundversorgung. Noch viele weitere Leistungen sind Bestandteil und sichern allen Schweizern eine medizinische Grundversorgung zu.
Darüber hinaus kann eine Zusatzversicherung, wie zum Beispiel über den Anbieter Swica, abgeschlossen werden, mit welcher die Leistungen nach den Ansprüchen des Versicherten erhöht werden können. Obwohl sich die vorhandenen Regelungen bezüglich des Leistungsumfangs unterscheiden und eineKrankenversicherung allen Versicherten in der Grundversorgung die gleichen Leistungen anbieten muss, ist die Preisgestaltung der einzelnen Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich. Die Versicherungsprämien unterscheiden sich nämlich in der Grundversorgung sowie bei den Zusatzversicherungen. Demnach ist ein Preisvergleich der Versicherungen durchaus angebracht. Insbesondere in der Grundversorgung kann sich dies lohnen, denn trotz günstiger Preise müssen die Leistungen einheitlich geregelt sein. Lediglich bei Zusatzversicherungen sind neben den Versicherungsprämien ebenso die Leistungen zu beachten, die sich teils deutlich voneinander unterscheiden.