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Das passende Konzept für die gesundheitliche Versorgung der ganzen Familie

Im Rahmen der Vorsorgestrategie einer Familie nimmt die Krankenversicherung eine wichtige Rolle ein. Familien sind heute wesentlich aktiver als noch vor einigen Jahren. So sind Fernreisen im Urlaub keine Seltenheit mehr. Diese Aktivitäten und die Freiheit der Entscheidung verlangen nach einem leistungsfähigen, auch im Ausland wirksamen Schutz bei Krankheit. Die Familienversicherung, die den Zugang zur Spitzenmedizin ebnet und gleichzeitig einen hervorragenden, geradezu beispielhaften Service bietet, gibt es bei der Swica Gesundheitsorganisation. Diese Erfahrung haben wir beim Besuch meiner Eltern in Argentinien sammeln können. Im schweizer Winter flogen wir mit der ganzen Familie via Zürich nach Buenos Aires, der Hauptstadt Argentiniens. Meine Eltern wollten ihre Enkeln sehen und einen Urlaub am Meer mit ihnen geniessen. Wir verbrachten in Mar del Plata herrlich sonnige Tage, die wir nie vergessen werden. Doch mitten in der Ferienzeit erlitt ich einen Autounfall, der mich mit mehreren Knochenbrüchen und einer schweren Gehirnerschütterung zum Patienten im Krankenhaus werden liess. Meine Frau rief kurz nach der Einweisung in das Krankenhaus geistesgegenwärtig unsere Krankenversicherung, die Swica, an. Ab diesem Moment wurde von der Krankenkasse alles Nötige in die Wege geleitet. Im Versicherungskonzept “Premium” der Familienversicherung bei der Swica ist auch die Krankenbehandlung im Ausland abgedeckt. Ich wurde als Privatpatient ausgezeichnet behandelt, wobei meine Krankenversicherung alles organisierte. Wir mussten den Urlaub nicht abbrechen, und als wir wieder in der Schweiz waren, wurde die Nachkontrolle in einem Gesundheitszentrum in unmittelbarer Nähe an unserem Wohnort vorgenommen. Ich bin wirklich froh, bei der Swica versichert zu sein.

Für die Gesundheit der Familie nur das Beste

Für meine Familie ist mir das Beste gerade gut genug. Dies gilt besonders für die Krankenversorgung, denn mit einer umfassenden und leistungsfähigen Familienversicherung ist der Zugang zur Spitzenmedizin gewährleistet. Dass dies nicht nur eine Werbeaussage, sondern Realität ist, haben wir bei einem Urlaub in Uruguay besonders deutlich festgestellt. Wir, also meine Frau und meine beiden Kinder, haben Urlaub an der herrlichen Atlantikküste, in der Nähe des Badeortes Punta del Este verbracht. Unser Sohn verschluckte eine Knopfbatterie. Dies erkannten wir nicht sofort, sondern sorgten uns über seinen Husten, der sogar in Erstickungsanfälle überging. Wir fuhren ins nahe gelegene Krankenhaus. Während die Ärzte im Beisein meiner Frau unseren Sohn untersuchten, telefonierte ich mit meiner Krankenversicherung. Wir sind seit Jahren bei der Swica versichert, und spätestens seit diesem Anruf erkannte ich die Vorteile dieser Versicherung. Selbst in Uruguay, also quasi am anderen Ende der Welt, hat die Swica alles hervorragend gemanagt. Zunächst wurde durch eine Röntgenaufnahme die Knopfbatterie lokalisiert, die sich in der Speiseröhre verfangen hatte. Mit einem komplizierten Eingriff und mittels eines besonderen Gerätes wurde die Batterie entfernt. Es folgten ausgiebige Blutuntersuchungen. Wir mussten unseren Urlaub nicht abbrechen, unserem Sohn geht es wieder gut. Aber in der Schweiz wieder angekommen, fand eine Nachsorge mit entsprechender Nachkontrolle statt. All dies, also auch die Krankenkosten in Uruguay wurden durch unsere Krankenversicherung, der Swica, übernommen.

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Kündigung der Grund- oder Zusatzversicherung

Die Krankenversicherung zur Grundversorgung sowie die etwaigen Zusatzversicherungen können vom Versicherten in der Regel in jedem Jahr gekündigt werden. Bei einer gewünschten Kündigung der Versicherung zur Grundversorgung aufgrund eines Versicherungswechsels sind festgelegte Regelungen zu beachten. Die Kündigungsfristen und -termine zur Zusatzversicherung können sich jedoch voneinander unterscheiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung zur Grundversorgung und die Zusatzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen oder bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen wurden, denn Abschluss und Kündigung sind unabhängig voneinander möglich.

Die Versicherungsprämien zur Grundversorgung unterliegen gesetzlichen Abläufen. Das Bundesamt für Gesundheit muss die Prämien für die Grundversorgung nämlich in jedem Jahr erneut genehmigen. Das geschieht in der Regel im Herbst, sodass den Versicherten Mitgliedern bis spätestens Oktober eines jeden Jahres die Höhe der neuen Versicherungsprämien mitgeteilt wird. Das gibt Versicherten noch ausreichend Handlungsspielraum, denn eine Kündigung muss immer bis zum 30. November zugestellt werden. Der Versicherungswechsel, wie zum Beispiel hin zur Versicherungsgruppe Swica, ist anschliessend möglich, sodass der alte Versicherungsvertrag zum 31. Dezember ausläuft und der neue Vertrag ab dem 1. Januar des folgenden Jahres beginnen kann. Gesetzliche Regelungen gewährleisten den Versicherten dabei einen lückenlosen Wechsel, wodurch ist es nicht zu Zeiten ohne Grundversorgung kommen kann. Eine Ausnahme von diesen Regelungen zur Kündigung gibt es für Versicherte mit ordentlichem Franchise. Diese können bis Ende Juni eines jeden Jahres einen weiteren Kündigungstermin wahrnehmen. Im Bereich der Zusatzversicherung sind andere Regelungen zu beachten, sodass sich die Kündigungsfristen voneinander unterscheiden können. Ein Blick in den jeweiligen Vertrag helfen kann. In der Regel ist dabei Ende September der mögliche Kündigungstermin.

Leistungen zur Grundversorgung sind einheitlich geregelt

In der Grundversorgung müssen sich Krankenversicherungen in der Schweiz an festgelegte Regelungen halten. Zu diesen zählt insbesondere der gesetzlich festgelegte Leistungsumfang. Durch diesen wird sichergestellt, dass jeder Versicherte mit Grundversorgung ein Mindestmass an medizinischer Versorgung erhält. Zu der zugesicherten Grundversorgung zählt zum Beispiel der Spitalaufenthalt bei stationären Behandlungen, ärztliche Behandlungen, die zum Beispiel bei einem Vertragsarzt vor Ort durchgeführt werden können, und ebenso die Kostenübernahme von Arzneimitteln, die vom Arzt verschrieben wurden. Selbst viele Impfungen, einige Methoden der alternativen Medizin und die Hauskrankenpflege, die vom Arzt verordnet wurde, zählt zum Leistungsumfang der Grundversorgung. Noch viele weitere Leistungen sind Bestandteil und sichern allen Schweizern eine medizinische Grundversorgung zu.

Darüber hinaus kann eine Zusatzversicherung, wie zum Beispiel über den Anbieter Swica, abgeschlossen werden, mit welcher die Leistungen nach den Ansprüchen des Versicherten erhöht werden können. Obwohl sich die vorhandenen Regelungen bezüglich des Leistungsumfangs unterscheiden und eineKrankenversicherung allen Versicherten in der Grundversorgung die gleichen Leistungen anbieten muss, ist die Preisgestaltung der einzelnen Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich. Die Versicherungsprämien unterscheiden sich nämlich in der Grundversorgung sowie bei den Zusatzversicherungen. Demnach ist ein Preisvergleich der Versicherungen durchaus angebracht. Insbesondere in der Grundversorgung kann sich dies lohnen, denn trotz günstiger Preise müssen die Leistungen einheitlich geregelt sein. Lediglich bei Zusatzversicherungen sind neben den Versicherungsprämien ebenso die Leistungen zu beachten, die sich teils deutlich voneinander unterscheiden.

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